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ARBEITSRECHT:
Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und deren gesetzlichen Vertretern (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) auf allen Gebieten des Arbeitsrechts wie z.B.
- Kündigungen und Aufhebungsverträge
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Lohn- und Gehaltsfragen
- Betriebsverfassungsrecht einschließlich Betriebsvereinbarungen
- Tarifrecht (Haus-/Firmentarifverträge)
- Arbeitsrechtliche Sanierungsberatung einschließlich Interessenausgleich und Sozialplan
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