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STEUERRECHT:
Beratung und Vertretung vor den Finanzbehörden im Verwaltungs- und Einspruchsverfahren sowie vor den Finanzgerichten, insbesondere dann, wenn der eigene Steuerberater eine Vertretung nicht übernehmen kann oder will ("Berater des Beraters") mit Ausnahme der gestaltenden steuerlichen Beratung (Abgabe von Steuererklärungen, Gestaltungsberatung), wie z. B.
Steuerpflichtiger (gerichtlich / außergerichtlich):
- Einlegung und Begründung von Einsprüchen
- Aussetzung / Aufhebung der Vollziehung einer Steuerforderung
- Stundung
- Erlass
- Abwehr der Vollstreckung, Aufhebung von Pfändungen
- Tatsächliche Verständigung
- Klageverfahren/-verhalten nach Einspruchsentscheidung
- Gerichtliche Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung / einstweilige Anordnung
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